Fragen rund um die Kirchliche Bestattung

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden! Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine besonderen Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit ihrem Pfarrer hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Kann jemand, der nicht (mehr) der Kirche angehörte, kirchlich beerdigt werden?

Im Normalfall nicht. Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er unter anderem auch auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Willensäußerung sollte aus Respekt vor dem Verstorbenen respektiert und nicht posthum ignoriert werden. Nur in sehr speziellen Fällen, die sich meist an einer außergewöhnlichen seelsorgerlichen Situation festmachen, kann es von dieser Praxis eine Ausnahme geben. Dies muss von dem / der zuständigen Pfarrer / Pfarrerin verantwortet werden.
Falls keine kirchliche Bestattung stattfinden kann, haben die Angehörigen die Möglichkeit, eine Trauerfeier durch einen freier Beerdigungsredner gestalten zu lassen. Die Kosten für den Redner werden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Diese Bestattung gilt nicht als kirchliche Bestattung.
Falls Sie als trauernde Angehörige von verstorbenen Ausgetretenen für sich selbst seelsorgerlichen Beistand wünschen, können Sie sich dennoch selbstverständlich an Ihren zuständigen Pfarrer wenden.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel innerhalb der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann jemand, der Selbsttötung begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund (mehr) für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?

Nach alter Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Der Pfarrer sprach über dem aufgebahrten Verstorbenen einen Segen.
In manchen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Ansonsten findet die Aussegnung heute nach der Grablegung statt.
Falls sie bezüglich der Aussegnung Fragen oder Wünsche haben, wenden Sie sich an ihren zuständigen Pfarrer.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Von Seiten der Kirche gibt es da keine prinzipiellen Probleme. Maßgeblich sind jedoch die Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen; sie legen fest, ob auch Bestattungen Auswärtiger zugelassen werden.

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der kommunalen Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme eines/r  Organisten/in hinzukommen. Auch für den Dienst des/r Kirchendieners/in beim Ausläuten und dem Beerdigungsgeläut fallen Kosten an.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Natürlich muß bei einer Trauerfeier nicht unbedingt gesungen werden, dennoch kann der Gesang hilfreich sein, indem er dem Schmerz der Trauer einen Ausdruck verleiht; auch vermögen Lieder den trauernden Angehörigen Trost zu spenden. 
Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.